Alle 3 Jahre wählt die Vollversammlung den insgesamt 10 köpfigen Vorstand, also den Obmann und die acht Ausschussmitglieder; von rechtswegen gehört der Kapellmeister dem Ausschuss an. In die Zuständigkeit des Ausschusses fallen unter anderem:
Erstellung des Programms für das laufende Jahr
Planung der Konzerte, Veranstaltungen und Ausflüge