Fünf Promille für die Musikkapelle Vahrn
Mit Ihrer Unterschrift unterstützen Sie unsere Tätigkeit: für Sie kostenlos, für uns eine wertvolle Hilfe
Fünf Promille der Einkommenssteuer (IRPEF) können gemeinnützigen Organisationen ohne Gewinnabsicht gespendet werden. Auch die Musikkapelle Vahrn zählt zu diesen Organisationen und wir würden uns über jede Zuwendung freuen.
Die Zuwendung der Fünf Promille erfolgt, indem Sie Ihre Unterschrift und die Steuernummer der Musikkapelle Vahrn (81033360125) in dem dafür vorgesehenen Feld auf die Steuererklärung Mod. UNICO, Mod. 730 oder auch Mod. CUD setzen.
Falls Sie keine Steuererklärung verfassen, erfolgt die Zweckbestimmung durch die kostenlose Abgabe einer Kopie des Vordruckes CUD (welchen Sie von Ihrem Arbeitgeber oder INPS erhalten) bei Ihrer Bank oder bei der Post. Weitere Informationen erhalten Sie auch bei Ihrem Steuerberater oder direkt bei der Bank und der Post.
Durch die Zuwendung der Fünf Promille entstehen für Sie keine zusätzlichen Spesen.
Wir bedanken uns herzlich für Ihre Unterstützung!